Für Kritik hatte zuletzt auch die Entscheidung gesorgt, dass gesetzliche Kassen ihre Mitglieder nicht mehr über Beitragserhöhungen informieren müssen (lesen Sie hier mehr). Das sei ein »Unding« und untergrabe Rechte der Versicherten, sagte die Chefin des Verbraucherzentralen Bundesverbands, Ramona Pop, der Nachrichtenagentur dpa. Die Bundesregierung müsse diesen Fehler korrigieren.
Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Dieses muss aber bis zum Ende des Monats genutzt werden, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt. »Im schlimmsten Fall bemerken Versicherte die Beitragserhöhung erst, wenn ihr Nettogehalt geringer ausfällt«, sagte Pop. Dann greife die Regelung möglicherweise bereits nicht mehr.